E-Zustellung (QERDS) im grenzüberschreitenden Einsatz (QWAC)

E-Zustellung (QERDS) im grenzüberschreitenden Einsatz

QERDS (Qualified Electronic Registered Delivery Service) ist ein qualifizierter elektronischer Zustelldienst, der den höchsten europäischen Standards für Sicherheit und Zuverlässigkeit entspricht.

  Wichtige Merkmale von QERDS:

  • Bietet einen Nachweis über das Versenden und Empfangen elektronischer Dokumente.

  • Gewährleistet die Unversehrtheit des Inhalts während der Übertragung.

  • Entspricht der eIDAS-Verordnung als qualifizierter Vertrauensdienst innerhalb der Europäischen Union.


  Rechtliche Gleichstellung

Ein über QERDS zugestelltes Dokument:

  • Hat den gleichen rechtlichen Stellenwert wie ein Einschreiben mit Rückschein.

  • Kann vor Gericht als Nachweis für Versand und Zustellung verwendet werden.


  Technische und rechtliche Anforderungen

Damit ein System als QERDS anerkannt wird, muss es:

  • Von einem Qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (QTSP) betrieben werden.

  • Qualifizierte Zertifikate wie QWAC (zur Serverauthentifizierung und TLS) und QSealC (zum Signieren von Daten) verwenden.

  • Die Datenintegrität, die Authentifizierung von Absender und Empfänger sowie die Verwendung eines qualifizierten Zeitstempels gewährleisten.


  Rechtliche Grundlage

  • QERDS ist in der eIDAS-Verordnung (EU 910/2014), Artikel 44–45 definiert.

  • Es ist eine der Säulen der digitalen Vertrauensdienste neben e-Signaturen, e-Siegeln, Zeitstempeln und TLS-Zertifikaten.


  QWAC-Anforderungen im grenzüberschreitenden Kontext

  1. QTSP-Eintrag in der EUTL
    – Der QTSP muss in der EU Trusted List (EUTL) eingetragen sein.
    – Nachzulesen unter: https://webgate.ec.europa.eu/tl-browser

  2. Konformität mit technischen Profilen
    – Länder wie Italien, Deutschland oder Österreich verlangen bestimmte Erweiterungen in QWAC-Zertifikaten (z. B. Unternehmensdaten, USt-ID, Standort). – Einige Systeme erfordern auch die Nutzung von QSealC.

  3. Unterstützung durch ausländische Systeme
    – Systeme wie das italienische SDI (Sistema di Interscambio) oder PEC (Zertifizierte E-Mail) akzeptieren QWAC- und QSealC-Zertifikate von jedem EU-QTSP, sofern sie den nationalen Anforderungen entsprechen.


  QERDS-Implementierungsstatus in EU-Mitgliedstaaten (Stand: 20. Mai 2025)

Land

QERDS-Status

QWAC (grenzüberschreitend)

QERDS-Anbieter

Hinweise

Österreich

Nicht implementiert

N/V

Nein

Nationale e-Zustellung aktiv, aber kein QERDS-Anbieter

Belgien

Vollständig implementiert

Ja

Ja (5)

Aangetekende.email und andere entsprechen Einschreiben

Bulgarien

Implementiert (frühe Phase)

Ja

Ja (1)

BORICA/B-Trust

Kroatien

Implementiert (frühe Phase)

Ja

Ja (1)

ePošta (Hrvatska Pošta)

Zypern

Nicht implementiert

N/V

Nein

Keine QERDS, Kommunikation per E-Mail und Post

Tschechien

Nicht implementiert

N/V

Nein

Datové schránky nicht eIDAS-konform

Dänemark

Nicht implementiert (Pilot)

N/V

Nein

e-Boks ist kein QERDS-Dienst

Estland

Nicht implementiert

N/V

Nein

Keine QERDS, keine nationale QWAC-Politik

Finnland

Nicht implementiert

N/V

Nein

Suomi.fi entspricht nicht QERDS-Anforderungen

Frankreich

Vollständig implementiert

Ja (verpflichtend)

Ja (7)

LRE – elektronisches Einschreiben

Deutschland

Implementiert (eingeschränkt)

Ja

Ja (1)

De-Mail war nicht eIDAS-konform, jetzt 1 QERDS verfügbar

Griechenland

Nicht implementiert

N/V

Nein

Keine Pilotprojekte, keine QWAC-Regelungen

Ungarn

Implementiert (frühe Phase)

Ja

Ja (1)

Dienst in Entwicklung

Irland

Nicht implementiert

N/V

Nein

Keine QERDS-Anbieter, traditionelle Methoden

Italien

In Umstellung (PEC)

Ja (geplant)

Nein

PEC wird an QERDS angepasst

Lettland

Nicht implementiert

N/V

Nein

Keine QERDS-Infrastruktur

Litauen

Nicht implementiert

N/V

Nein

Keine QERDS-Anbieter

Luxemburg

Nicht implementiert

N/V

Nein

QTSPs vorhanden, aber keine QERDS

Malta

Nicht implementiert

N/V

Nein

Traditionelle Kommunikation, keine QERDS

Niederlande

Implementiert (frühe Phase)

Ja

Ja (1)

Aangetekend Mailen als QERDS

Polen

Vollständig implementiert

Ja (verpflichtend)

Ja (3)

e-Zustellung; Adresse ab 1. April 2025 verpflichtend

Portugal

Nicht implementiert

N/V

Nein

Keine QERDS

Rumänien

Nicht implementiert

N/V

Nein

Keine QERDS, digitale Signaturen in Gebrauch

Slowakei

Nicht implementiert

N/V

Nein

Regierungsportal nicht QERDS-qualifiziert

Slowenien

Implementiert (frühe Phase)

Ja

Ja (1)

Kleiner Maßstab, eIDAS-konform

Spanien

Vollständig implementiert

Ja

Ja (14)

Weit verbreitet in öffentlichem und privatem Sektor

Schweden

Nicht implementiert

N/V

Nein

Kivra und Min Myndighetspost sind keine qualifizierten Dienste

Sonntag Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag January February March April May June July August September October November December