E-Zustellung (Q-Delivery) kommt in unsere Haushalte (QWAC)

E-Zustellung (Q-Delivery) kommt in unsere Haushalte

In Europa setzen immer mehr Länder Systeme für die E-Zustellung um – elektronische Zustelldienste mit der gleichen Rechtskraft wie ein Einschreiben mit Rückschein.

Der Qualifizierte Elektronische Zustelldienst, bekannt als E-Zustellung (Q-Delivery), wird offiziell als QERDS bezeichnet – Abkürzung für Qualified Electronic Registered Delivery Service.

Was ist E-Zustellung?

E-Zustellung ist ein Dienst, der:

  • einen Nachweis über das Senden und Empfangen elektronischer Dokumente liefert,

  • den Inhalt der Sendung während der Übertragung schützt,

  • den Anforderungen der eIDAS-Verordnung als qualifizierter Vertrauensdienst in der EU entspricht.

Wie funktioniert QERDS – Kurzüberblick:



Wie funktioniert QERDS

Ein über QERDS zugestelltes Dokument:

  • hat die gleiche rechtliche Gültigkeit wie ein Einschreiben mit Empfangsbestätigung,

  • kann als Nachweis für Versand und Zustellung vor Gericht verwendet werden.

Beispiele für E-Zustellung in Europa

Obwohl es keine einheitliche Liste der Umsetzungen gibt, führen viele EU- und EWR-Länder solche Systeme gemäß eIDAS ein:

  • Dänemark: EHMI (Enhanced Healthcare Messaging Infrastructure) – ein sicherer Kanal für den Gesundheitssektor.

  • Slowenien und Norwegen: Implementieren Systeme gemäß europäischen Interoperabilitätsstandards.

  • Polen: Verpflichtende Nutzung der E-Zustellung für öffentliche Verwaltung ab dem 1. Januar 2025.

  • Griechenland: Verpflichtung ab dem 1. April 2025 für Unternehmen mit einem Umsatz über 200.000 Euro, und ab dem 1. Oktober 2025 für alle anderen Unternehmen.

  • Italien: Verwendet seit Jahren das PEC-System – aktuell im Qualifizierungsprozess als QERDS.

  • Deutschland, Frankreich, Belgien: Arbeiten an Lösungen gemäß PEPPOL und QERDS.

Status der E-Zustellung in Polen (Stand 2025)

Die E-Zustellung ist ein landesweites elektronisches Kommunikationssystem mit derselben rechtlichen Wirkung wie ein Einschreiben. Sie ist Teil der Umsetzung von QERDS im Rahmen von eIDAS.

Umsetzungsphasen und wichtige Daten

Datum

Phase

1. Oktober 2021

Inkrafttreten des E-Zustellungsgesetzes (GBl. 2020, Pos. 2320)

5. Juli 2022

Start des zentralen E-Zustellungssystems

1. Juli 2022

Freiwillige Registrierung öffentlicher Einrichtungen beginnt

10. Dezember 2023

Verpflichtung für die meisten Behörden

30. Dezember 2023

Verpflichtung für ZUS, KRUS, Gerichte, Staatsanwaltschaften

1. Januar 2024

Verpflichtung für neue öffentliche Einrichtungen und Freiberufler

1. Oktober 2024

Verpflichtung für neu registrierte Unternehmen im KRS

1. April 2025

Verpflichtung für alle im KRS registrierten Einheiten

Rechtsgrundlagen und Anforderungen

  • E-Zustellungsgesetz vom 18. November 2020 (GBl. 2020, Pos. 2320)

  • Das System verwendet den qualifizierten Dienst QERDS

  • Erfordert den Einsatz eines QWAC (Qualified Website Authentication Certificate)

  • Jede Organisation besitzt eine elektronische Adresse, die in der BADE-Datenbank eingetragen wird (Basis elektronischer Zustelladressen)

Wer ist betroffen?

Einrichtung

Verpflichtungsstatus

Regierungsbehörden, ZUS, Gerichte

✅ Verpflichtend

Notare, Gerichtsvollzieher, Anwälte

✅ Verpflichtend

Unternehmen (nach dem 1.10.2024 registriert)

✅ Neu – Verpflichtend

Unternehmen (vor dem 1.10.2024 registriert)

✅ Verpflichtend ab 1.4.2025

Einzelunternehmer, Privatpersonen

❌ Freiwillig (vorerst)

Technologie

  • Das System arbeitet über REST API/SSL – erfordert ein QWAC-Zertifikat (z. B. von Certum, Eurocert, Szafir)

  • Für Privatpersonen steht das Postfach ePUAP 2.0 zur Verfügung

QERDS-Anbieter in Polen (Mai 2025)

  • Poczta Polska S.A. (benannter Betreiber)

  • Envelo (Speedmail)

  • EuroCert

  • Asseco Data Systems (Certum) – über die eSZD-Plattform

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